Die Abschlüsse der Sekundarstufe II ermöglichen es Dir eine Hochschule zu besuchen und zu studieren. Deshalb nennen wir sie auch Hochschulzugangsberechtigungen.

Du erwirbst diese Abschlüsse nach der 12. bzw. 13. Klasse an einer weiterführenden Schule.

Zu den Hochschulzugangsberechtigungen gehören:

  • die Allgemeine Hochschulreife
  • die Fachhochschulreife
  • die fachgebundene Hochschulreife
  • die Hochschulzugangsberechtigung durch berufliche Vorbildung

Allgemeine Hochschulreife

Die Allgemeine Hochschulreife erhältst du, wenn du die 12. bzw. 13. Klasse eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule erfolgreich abgeschlossen hast.

Mit der Allgemeinen Hochschulreife kannst du dich auf alle Studiengänge in Deutschland bewerben.

Fachhochschulreife

Wenn Du einen Realschulabschluss hast und studieren möchtest, kannst Du eine Fachoberschule, z.B. in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales, besuchen. Dort erwirbst Du nach zwei Schuljahren die Fachhochschulreife.

Mit der Fachhochschulreife ist Deine Auswahl an Studiengängen, die Du studieren kannst, etwas kleiner.

Du kannst deutschlandweit alle Studiengänge studieren, die an einer Fachhochschule angeboten werden. Darüber hinaus kannst Du in Niedersachsen auch an einer Universität studieren, wenn die Fachrichtung deiner Fachhochschulreife zu Deinem gewünschten Studiengang passt.

Fachgebundene Hochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife kannst du an einer Berufsoberschule erwerben.

Dazu musst Du die 10. Klasse an einer weiterführenden Schule erfolgreich beendet haben und eine zweijährige Berufsausbildung oder fünf Jahre Berufserfahrung vorweisen.

Die Berufsoberschule baut auf der Fachoberschule auf und besteht aus der 12. Klasse der Fachoberschule und einer 13. Klasse. Auch die Berufsoberschule wird in verschiedenen Fachrichtungen angeboten.

Solltest du zusätzlich schon eine Fachhochschulreife besitzen, kannst du direkt in die 13. Klasse einsteigen. Du kannst sogar die Allgemeine Hochschulreife an einer Berufsoberschule erwerben, wenn du eine zweite Fremdsprache nachweist.

Im Gegensatz zur Fachhochschulreife kannst du mit der fachgebundenen Hochschulreife deutschlandweit die Studienfächer des gewählten Fachbereichs an Universitäten studieren und alle Fachhochschulstudiengänge.

Hochschulzugangsberechtigung durch berufliche Vorbildung

In Niedersachsen kannst Du mit einer anerkannten Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung fachgebunden an Fachhochschulen und Universitäten studieren.

Mit einem beruflichen Fortbildungsabschluss, wie zum Beispiel Fachwirt*in oder Meister*in, ist es sogar möglich alle Studiengänge an Hochschulen zu studieren.

Mehr Informationen erhältst du auf der Webseite von Studieren in Niedersachsen.